B 3/2.4.2, S. 10). Weiter geht aus dem Auswertungsbericht hervor, dass am Mittwoch, 16.10.2013 – der Erstellungszeitpunkt der vorgefundenen Bilder mit verbotenem kinderpornographischem Inhalt – diverse Pornowebseiten via Internetbrowser geöffnet und deren Bildinhalt, z. B. 8.jpg, mindestens konsumiert oder heruntergeladen wurden. In welchem Zustand (Browsercache oder gespeichert im Datensystem) die betreffenden Bilder waren, kann nicht mehr eruiert werden. Allerdings weisen die vorgefundenen Pornographie-Bilder eine physische Grösse von 10kb-65kb auf, was für sogenannte Flashbilder doch eher überdurchschnittlich ist (act. B 3/2.4.2, S. 10).