gefunden wurde und dieser Umstand in der Einvernahme von ihr nicht erwähnt wurde, lässt jedoch auch den gegenteiligen Schluss zu. So ist für das Obergericht nicht nachvollziehbar, dass ein Opfer nach einem durch den Stiefvater gewaltsam erzwungenen Geschlechtsverkehr an einem Freitagabend noch bis am Sonntagabend und auch noch das ganze nächste Wochenende in der mit Samen des Täters beschmutzten Bettwäsche schläft. Noch weniger, dass eine Kollegin, die bei ihr übernachtet, ebenfalls in dieser Bettwäsche schlafen muss. Der fragliche Flecken wies eine Grösse von 5 x 5,5 cm auf und war sehr gut sichtbar.