Ein gewichtiges Indiz, welches für die Schuld von A___ spricht, ist der am Matratzenbezug aus dem Zimmer von C1___ ermittelte grosse Spermafleck, welcher dem Beschuldigten zuzuordnen ist. Die Erklärungsversuche des Beschuldigten, er leide seit bald 10 Jahren an einer „Samen- oder Urininkontinenz“, sind aufgrund der eingeholten Gutachten unglaubwürdig und aus medizinischer Sicht auch unmöglich. So ist laut Gutachten eine Sekundarübertragung über die Hand praktisch ausgeschlossen, dagegen spricht alles für eine Direktübertragung des Ejakulats. Gegen die Darstellungen