Die von C1___ angesprochenen Missbräuche durch den Stiefvater sind mit keinem Wort näher umschrieben. Gemäss Ansicht des Obergerichts sprechen diese Chats, deren Inhalt nachweislich zum grössten Teil frei erfunden ist, weder dafür noch dagegen, dass der Beschuldigte C1___ tatsächlich sexuell missbraucht hat.