Seite 39 Ebenfalls neutral schätzt das Obergericht ein, dass C1___ in einem Chat im Internet unter dem Fantasienamen „Herrin Ty“ drastische Ereignisse schildert, die ihr angeblich zugestossen seien, wie beispielsweise Herzstillstand, Koma, Alkoholmissbrauch, Zuckerentzug, Schlagen und Missbrauch durch den Stiefvater (act. B 3/2.6.5). Gemäss Aussagen ihrer Mutter stimmen diese Darstellungen alle nicht. So etwas sei nie passiert (act. B 3/2.6.4, S. 3). Diese Chats sind von C1___ erst nach der Anzeigeerstattung gegen ihren Stiefvater getätigt worden, der erste Chat fand am 19. November 2013 statt.