Ebenfalls kein Argument für oder gegen die behaupteten sexuellen Übergriffe ist der Umstand, dass keiner der einvernommenen Zeugen etwas von solchen Übergriffen mitbekommen oder einen entsprechenden Verdacht gehegt hatte. Selbst der im gleichen Haushalt lebende Halbbruder von C1___ hatte nichts mitbekommen und auch die nächsten Verwandten, wie die Grossmutter der beiden Geschwister und der Bruder von C___ und dessen damalige Freundin, nicht.