Ebenfalls neutral zu werten ist die Tatsache, dass anlässlich der Hausdurchsuchung Kondome von A___ sichergestellt wurden. C___ sagte dazu aus, sie habe nicht gewusst, dass ihr Ehemann die Kondome noch gehabt habe. Er habe am Anfang Kondome im Nachttisch gehabt. Weiter gab C___ an, verhütet hätten sie nicht. Es erscheint für das Obergericht nicht ausgeschlossen, dass die aufgefundenen Kondome noch Überbleibsel von früher waren und im Nachttisch des Beschuldigten liegen geblieben sind. In Nachttischen dürfte eher selten gründlich aufgeräumt werden.