Das Obergericht hält es nicht für abwegig, dass diese Erkrankung auf den Leidensdruck von C1___ infolge Ambivalenz des Erziehungsstils des Beschuldigten gegenüber ihr und ihrem Halbbruder (Fürsorge und Schutz versus übermässige Strenge) zurückzuführen und die Reaktion darauf gewesen ist, den Beschuldigten zum Verlassen der Familie zu zwingen, wodurch dann die Auflösung der Familie verursacht wurde. C1___ wurde aufgrund der Ereignisse innerhalb kürzester Zeit entwurzelt, was für sie sehr belastend sein muss und könnte eine mögliche Erklärung für die aufgetretene Störung sein. Weder für noch gegen sexuelle Übergriffe zum Nachteil von C1___ sprechen nachfolgende Punkte: