Seite 38 zum Stiefvater hatte. Dieses enge Verhältnis dürfte sie in den ersten Jahren mehrheitlich geschätzt haben, musste ihr aber mit dem altersbedingten Wunsch nach Selbstbestimmung je länger je mehr zur Last gefallen sein. Dies zeigen die Aussagen von Z1___ und Z11___, aber auch des Beschuldigten selbst, deutlich (vgl. Erwägung 2.1.2).