Wie in vorstehender Erwägung 2.1.2 dargelegt, hätte C1___ durchaus Motive gehabt, um ihren Stiefvater zum Verlassen der Familie zu veranlassen und dadurch sich selbst, aber auch ihren Halbbruder C2___ aus den „autoritären Fesseln“ des Stiefvaters zu befreien. Dass C1___ zur Erreichung dieses Ziels sexuelle Übergriffe vortäuschte, um mehr Wirkung zu erzielen, kann aufgrund der gesamten Umstände nicht ausgeschlossen werden. Mit dieser Annahme nicht im Widerspruch steht, dass C1___ nach Beobachtungen von Verwandten und Bekannten der Familie ein enges Verhältnis