Diese Aussagen zum Tatzeitpunkt musste C1___ dann allerdings korrigieren. Hat nun aber der Übergriff schon „vorletztes Wochenende“ stattgefunden, fehlt es für das Obergericht an der zu erwartenden zeitlichen Nähe zum Vorfall. Hingegen fällt die zeitliche Nähe zum heftigen Streit im Getränkehandel zwischen C1___ und ihrem Stiefvater auf. Dieser Vorfall ereignete sich am Freitagabend, 25. Oktober 2013. Am darauffolgenden Montag, 28. Oktober 2013, erzählte C1___ in der Schule von der Vergewaltigung und wandte sich in der Folge an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Appenzell Ausserrhoden.