Zu prüfen ist gestützt auf die erhobenen Beweismittel, ob ausreichend Indizien gegeben sind, welche dafür sprechen, dass A___ die ihm vorgeworfenen Handlungen gegen die sexuelle Integrität von C1___ tatsächlich begangen hat. Wie nachfolgend dargelegt wird, erachtet das Obergericht nach umfassender Abwägung sämtlicher Akten die Indizienlage für eine Verurteilung des Beschuldigten als nicht ausreichend. Gegen die Schuld des Berufungsklägers sprechen folgende Argumente: