Sie habe die Bettwäsche in C1___ Zimmer, die bei der Hausdurchsuchung mitgenommen worden sei, noch in den Herbstferien gewechselt, aber sie wisse es nicht mehr genau (act. B 3/5.3, S. 8). Z9___, eine Schul- und Arbeitskollegin von C1___, gab an, am 28. Oktober 2013 habe ihr C1___ gesagt, dass sie nach dem Übungskurs zum Amt und zur Polizei müsse (act. B 3/2.7.5, S. 3). C1___ habe ihr gesagt, dass sie am Wochenende vergewaltigt worden sei (act. B 3/2.7.5, S. 3). Sie habe zu ihr gesagt, dass es ihr Stiefvater gewesen sei (act. B 3/2.7.5, S. 3). Details von der Vergewaltigung habe C1___ nicht erzählt (act. B 3/2.7.5,