Seite 36 C___, die Ehefrau des Beschuldigten, sagte in der ersten Einvernahme vom 2. November 2013 aus, sie arbeite 100 % bei der R___ in S___ (act. B 3/2.6.1, S. 4). Sie könne sich nicht vorstellen, dass A___ sexuelle Handlungen an den Kindern vorgenommen habe und habe nichts davon gesehen oder gewusst (act. B 3/2.6.1, S. 5). Am 5. November 2013 gab C___ an, die letzten drei Wochen hätten sie und ihr Ehemann kein Sexualleben pflegen können wegen ihres Rückens (act. B 3/2.6.2, S. 9). Verhütet hätten sie nicht (act. B 3/2.6.2, S. 9). Ihr Ehemann dürfte noch ein paar alte Kondome irgendwo haben (act.