B 3/3.2, S. 9). Ein weiteres Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin St. Gallen vom 4. April 2014 äussert sich dazu, ob die Flecken auf der Bettwäsche von C1___ durch Übertragung von Hand entstanden sein könnten. Zudem wurde Bett- und Unterwäsche aus der Zelle des Beschuldigten auf Spermaflecken (oder Urinflecken) aufgrund einer Inkontinenz untersucht (act. B 3/3.6, S. 1). Gemäss diesem Gutachten ist am Matratzenbezug aus dem Zimmer von C1___ ein auffallend, schon von blossem Auge gelblich erscheinender Fleck von 5 x 5,5 cm Durchmesser feststellbar (act. B 3/3.6, S. 2). Dabei handle es sich um Sperma des Beschuldigten (act. B 3/3.6, S. 5).