Seite 34 Dem Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin St. Gallen vom 9. Januar 2014 zur Frage der behaupteten „Inkontinenz“ kann entnommen werden, dass A___ sich weigerte, diesbezüglich eine urologische Untersuchung über sich ergehen zu lassen (act. B 3/3.2, S. 9). Dr. Q___, Oberarzt der Klinik für Urologie am Kantonsspital St. Gallen, erklärte in seiner Stellungnahme, im Rahmen einer Vasektomie resp. einer Vaso-Vasostomie (rückgängig gemachte Unterbindung) werde in keinem Fall ein Schliessmuskel verletzt, so dass es im Rahmen dieser Eingriffe nicht zu einer „Sameninkontinenz“ komme.