B 3/2.7.13, S. 4). Ihre bei der Einvernahme ebenfalls anwesende Mutter präzisierte die Aussage der Tochter hinsichtlich des Zeitpunktes, in dem Z4___ zur Familie A___/C___ hinübergegangen sei mit „19.30 bis 20.00 Uhr“ (act. B 3/2.7.13, S. 5).