in einem immensen Loyalitätskonflikt gestanden habe, sowohl zur Mutter als auch zum Stiefvater. Dass C1___ zum Teil ausgeführt habe, dass es von Beginn weg Spannungen zum Beschuldigen gegeben habe, sei jedenfalls ein Stück weit gut nachzuvollziehen. Der vom Beschuldigten heute als massiver Streit beschriebene Vorfall im Getränkehandel sei als einfache Meinungsverschiedenheit