gleich mehrerer Nötigungsmittel bedient. Das effektivste sei die Angst von C1___ um ihren Halbbruder C2___ und vor dem Beschuldigten selbst gewesen. Als weiteres Nötigungsmittel sei psychischer Druck in Form von Überlegenheit, emotionaler Bindung und Zuneigung sowie dem dadurch ausgelösten Loyalitätsdilemma gewesen. C1___‘s Gegenwehr habe der Beschuldigte überwunden. Bezüglich dem Schuleschwänzen gehe es ja nur darum, C1___ als unglaubwürdige Person darzustellen. Daraus könne man für den eigentlichen Sachverhalt nichts schliessen.