Seite 32 C1___ habe mit der Anzeigeerstattung alles verloren, Mutter, Bruder und ihr Zuhause. Das sei ein unverhältnismässig hoher Preis, um ihre Anzeige mit einem lapidaren Streit im Getränkehandel zu erklären. Das Racheargument tauge hier nicht. Wenn – wie im Gutachten erwähnt – ein Drittel der erwachsenen Frauen trotz regelmässigem Geschlechtsverkehr ein intaktes Hymen hätten, so müsse es bei einem Kind, das weit dehnbareres Gewebe habe, erst recht so sein. Insofern könne man nicht von einem Indiz ausgehen, das den Beschuldigten entlasten solle.