Der Spermafleck sei aber nur auf dem Matratzenbezug gewesen, der gemäss den vorliegenden Fotos weiss gewesen sei. Neuere Aufsätze würden bestätigen, dass aufgrund des Hymenzustandes von C1___ weder belastende noch entlastende Schlussfolgerungen gezogen werden könnten. Die Staatsanwaltschaft macht geltend, gemäss den vorliegenden Gutachten sei als erwiesen zu betrachten, dass die Aussagen von C1___