Es sei zu betonen, dass diese Aussagen insbesondere aus der Kernfamilie, also von der Mutter, der Grossmutter und dem Onkel und seiner damaligen Lebenspartnerin stammten. Die Familienangehörigen hätten einhellig aufgeführt, dass sie die Vorwürfe nicht glauben könnten, wobei sie teilweise vermutet hätten, dass diese ein Racheakt der Privatklägerin darstellen könnten. Im totalen Widerspruch dazu würden die belastenden Aussagen der Privatklägerin stehen, sie habe den Beschuldigten von Anfang an nicht gemocht und sie habe versucht, ihm zu