2.1.3 Würdigung des Sachverhalts der Sexualdelikte Der Berufungskläger lässt vorbringen, die Auseinandersetzung mit den Aussagen der Privatklägerin und dem dazu vorliegenden Glaubhaftigkeitsgutachten sei zwar das zentrale Thema. Zwingend müssten jedoch auch weitere Indizien mitberücksichtigt werden, die einerseits für sich selber eine Bedeutung hätten, die aber auch Rückschlüsse auf die Glaubhaftigkeit der Aussagen der Privatklägerin zulassen würden. Aufgrund der vorgenommenen Zeugeneinvernahmen lasse sich ein klares Bild vom Verhältnis zwischen dem Beschuldigten und der Privatklägerin zeichnen.