So sagte sie in der ersten Einvernahme vom 1. November 2013 aus, sie habe einfach nicht mehr gekonnt und sie habe gewollt, dass ihr Bruder in Sicherheit sei (act. B 3/5.7, S. 18). Ihr Bruder und sie, also vor allem ihr Bruder, würden in letzter Zeit mehr, immer mehr gehauen (act. B 3/5.7, S. 18). Somit hätte C1___ allein schon mit dem Erziehungsstil des Stiefvaters ausreichende Gründe gehabt, um eine Veränderung in der Familiensituation zu erzwingen, zumal die Mutter der beiden Kinder die Erziehung in grossen Teilen ihrem Ehemann überliess und nach Angaben ihrer Tochter kein Gehör für die Sorgen und Nöte ihrer Kinder hatte (act. B 3/5.7, S. 22 ff.).