Sie habe C2___ draussen gefragt, ob dies für ihn normal sei, wenn erwachsene Personen ihm zwischen die Beine greifen würden. Er meinte dann nur, dies sei für ihn normal (act. B 3/2.7.4, S. 2 ff.). Z15___ erklärte, A___ und C2___ seien nebeneinander gesessen und A___ habe ihm im Spass an der Hose gezogen (act. B 3/2.13.6, S. 7). Diese Vorkommnisse, worüber C2___ seine Schwester am Wochenende vor deren Gang an die „Öffentlichkeit“ informierte, kommen durchaus als Motiv für mögliche Falschaussagen von C1___ in Betracht. So sagte sie in der ersten Einvernahme vom 1. November 2013 aus, sie habe einfach nicht mehr gekonnt und sie habe gewollt, dass ihr Bruder in Sicherheit sei (act.