Als weiterer motivationaler Aspekt, der jedoch nicht isoliert vom vorgenannten Motiv betrachtet werden kann, kommt das im Gutachten erwähnte Schutzmotiv von C1___ im Zusammenhang mit der Situation ihres Halbbruders C2___ in Betracht. In der Videobefragung vom 4. November 2013 erklärte C2___, er werde häufiger geschlagen, als seine Schwester, da diese unter der Woche nicht mehr zu Hause wohne (act. B 3/2.10.1, S. 2). A___ schlage ihn sicher drei oder vier Mal in der Woche (act. B 3/2.10.1, S. 2). Während dem gemeinsamen Fernsehen im Wohnzimmer habe A___ versucht, ihm zwischen die Beine zu greifen. Dies sei auch schon einmal im Restaurant vorgekommen.