Der wenige Tage nach diesem Konflikt erfolgte Gang von C1___ an die Behörden und die gegen ihren Stiefvater erhobenen Vorwürfe könnten ohne weiteres ein „Befreiungsschlag“ von den ihr durch ihren Stiefvater auferlegten Einschränkungen sein. Vor diesem Hintergrund dürfte auch die Aussage des Halbbruders C2___ zu sehen sein, seine Schwester habe ihm am Wochenende, bevor sie ins Schlupfhuus gegangen sei, gesagt, dass sie die Zustände zu Hause nicht mehr aushalte. Sie habe ihm jedoch nichts über sexuelle Übergriffe erzählt (act. B 3/2.10.1, S. 3).