B 3/2.5.6, S. 3). Dass C1___ ab dem Beginn der Lehre Konflikte mit ihrem Stiefvater hatte, geht ebenfalls aus der Aussage von Z13___, einem ehemaligen Schulkollegen von C1___, hervor. Dieser erwähnte, C1___ habe ihm Ende September 2013 gesagt, dass sie es nicht so gut habe mit ihrem Stiefvater (act. B 3/2.7.14, S. 5). Vor diesem Hintergrund, und gestützt auf die Aussagen von Z1___ und Z11___, erscheint es nicht unrealistisch, dass das Verbot des Stiefvaters betreffend eines Treffens mit Z13___ und der darauf zurückzuführende Streit am 25. Oktober 2013 aus Sicht von C1___ das für sie erträgliche Mass überschritt. Der wenige Tage nach diesem Konflikt erfolgte Gang von C1__