Sie habe mit dem Kopf durch die Wand gewollt (act. B 3/2.7.10, S. 3). Sie würde sagen, dass A___ streng mit den Kindern (Grenzen setzen) gewesen sei, er habe aber auch viel für sie getan (act. B 3/2.7.10, S. 6). Z2___, ein Bekannter von A___, gab an, dieser sei sehr streng mit C1___ gewesen, habe sie jedoch sehr stark beschützt (act. B 3/2.7.11, S. 5). Er habe sie an einer kurzen Leine geführt, sobald es um fremde, ihm unbekannte Personen, gegangen sei (act. B 3/2.7.11, S. 5). C1___ war im Zeitpunkt der Meinungsverschiedenheit wegen des beabsichtigten Treffens mit einem ehemaligen Schulkollegen von der XY-Schule in St. Gallen über 16 Jahre alt.