Seite 23 (act. B 3/1.38, S. 3). Das Gutachten kommt nach einer kriterienorientierten Aussagenanalyse zum Schluss, dass das Fehlen von Realkennzeichen oder das lediglich hinreichende Vorhandensein in den Aussagen der Zeugin C1___ möglicherweise mit einer dissoziativen Symptomatik und den sprachlichen Defiziten erklärt werden könne. Aus aussagepsychologischer Sicht könne festgehalten werden, dass sich die dissoziative Symptomatik und die sprachlichen Defizite auf die gesamte Aussagequalität vermindernd auswirken könnten (act. B 3/1.38, S. 37).