Gemäss Auskunft der behandelnden Psychotherapeutin am Ostschweizer Kinderspital, Frau K___, bestehe bei C1___ das deutliche Zustandsbild einer Posttraumatischen Belastungsstörung und die Behandlung sei darauf ausgerichtet (act. B 3/1.37, S. 8; siehe auch B 3/45). Im Zentrum der psychotherapeutischen Behandlung stehe das Erlernen eines Umgangs mit ihren dissoziativen Zuständen, welche zum Teil „sehr massiv“ gewesen seien (act. B 3/1.37, S. 8). Im Verlauf der Psychotherapie habe C1___ aufgrund einer akuten Krise für zehn Tage im Ostschweizer Kinderspital hospitalisiert werden müssen. Der Zeitpunkt dieser Krise sei in etwa um den Geburtstag von Herrn A___ gewesen (act. B 3/1.37, S. 9).