Seite 22 Die Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Aussagen ist grundsätzlich Aufgabe des Richters und nicht Aufgabe einer sachverständigen Person (ADRIAN BERLINGER, Glaubhaftigkeitsbegutachtung im Strafprozess, 2014, S. 274). Die Aufgabe des Gutachters besteht nicht darin, dem Gericht die Entscheidung über die Glaubhaftigkeit einer Aussage abzunehmen, sondern lediglich darin, das Gericht bei dieser Entscheidung zu unterstützen (ADRIAN BERLINGER, a.a.O., S. 303).