Auch die nachgewiesenen dissoziativen Zustände hätten sich auf die Aussagequalität, wie Detailreichtum, ausgewirkt. C1___ sei keine gesunde, normale Jugendliche, was die Gutachter angemessen und transparent berücksichtigt hätten. Das aussagepsychologische Gutachten komme zum Schluss, dass insgesamt eine mittlere bis hohe Qualität der Aussagen betreffend das Kerngeschehen vor dem Hintergrund der individuellen Zeugenkompetenz resultiere. Zur Aussagequalität: Der vom Beschuldigten heute als massiver Streit beschriebene Vorfall im Getränkehandel sei als einfache Meinungsverschiedenheit beschrieben.