Seite 21 auf S. 10 und später folgen. Die dissoziativen Zustände zum Begutachtungs- und Behandlungszeitpunkt seien sowohl von Frau K___ als auch der Gutachterin bestätigt worden. Das Gutachten mache keine Aussagen zum psychischen Zustand im Zeitraum ab 2007. Die bestehende massive dissoziative Problematik sei aber klar festgehalten und der Weg dazu plausibel und nachvollziehbar beschrieben. Auch dass C1___ nachweislich die Gutachterin angelogen habe, treffe nicht zu. Tatsache sei, dass die ehemaligen Lehrpersonen von C1___ nicht mehr hätten ausfindig gemacht werden können.