So etwa hinsichtlich der dissoziativen Zustände. Diese Schlüsse würden aber entgegen den Ausführungen der Verteidigung nicht auf Feststellungen der Gutachterin beruhen, sondern würden unter dem Titel der Problemanalyse das wiedergeben, was C1___ schildere. Die eigentlichen Feststellungen der Gutachterin im entwicklungspsychologischen Gutachten würden erst