Motivanalayse habe die Gutachterin festgehalten, dass nur wenige motivale Aspekte in Form von Entschädigungs- und Racheaspekten vorliegen würden. Die Berufungsbeklagte 1 lässt unter anderem entgegnen, das vom Beschuldigten erwähnte innige Verhältnis sei nur teilweise beschrieben und nachgewiesen und es dürfte klar sein, dass C1___ in einem immensen Loyalitätskonflikt gestanden habe, sowohl zur Mutter als auch zum Stiefvater. C1___ habe auch einen Vater im Stiefvater gesucht, zu dem sich dann ein sehr gespaltenes Verhältnis entwickelt habe. In diesem Zusammenhang seien auch die dissoziativen Zustände zu sehen.