Genau so habe man sich ein schwer traumatisiertes Kind vorzustellen. Das angefertigte Gutachten bestätige genau diese Feststellungen. Es komme zum Schluss, dass C1___ an einer posttraumatischen Belastungsstörung leide, dem Wiedererleben traumatisierender Handlungen einschliesslich dissoziativer Symptomatik. Die dissoziative Symptomatik sehe man in der Einvernahme. Das Gutachten komme zum Schluss, dass C1___’s