Mit 7 bejahten und 7 verneinten Kennzeichen liege man im mittleren Bereich. Die Gutachterin weise ergänzend darauf hin, dass sich bessere individuelle Voraussetzungen erhöhend auswirken würden. Vor diesem Hintergrund sei es völlig nachvollziehbar und in der Sache richtig, dass sie von einer mittleren bis hohen Aussagequalität ausgehe. Zudem habe C1___ in der Zweiteinvernahme bestätigt, was sie bereits in der Ersteinvernahme geschildert habe und bloss mit wenigen marginalen Details ergänzt. Die Staatsanwaltschaft habe mit folgenden drei Hypothesen gearbeitet: 1. C1___ könne sich aufgrund sprachlicher Defizite nicht präziser ausdrücken.