Bezüglich Motivationsanalyse sei nicht nachvollziehbar, weshalb die Gutachterin den Streit vom 25. Oktober 2013 im Getränkehandel nicht erwähnt habe, obschon dies aus Sicht des Beschuldigten ein erheblicher Faktor für ein Schädigungs- und Rachemotiv sein könnte. Unmittelbar nach dem Streit am 25. Oktober 2013 habe C1___ drei Kolleginnen das erste Mal erzählt, sie sei vergewaltigt worden, wobei diese die Vorwürfe nicht ernst genommen hätten. Die Privatklägerin habe tatsächlich alles verloren, aber habe sie dies auch abschätzen können?