Die Berufungsbeklagte 1 lässt geltend machen, nach 5 ½-jährigem Martyrium wisse der Täter genau, wie sich sein Opfer verhalte und kenne auch die Gewohnheiten der übrigen Hausbewohner. Dass C1___ ruhig sei und still halte, wisse der Täter in dieser Situation. Und dass die Ehefrau auch fernsehe, wenn sie dies tue, sei ebenfalls nicht realitätsfremd. Es sei nicht abwegig, in dieser Situation die Türe offen zu halten, um genau zu hören, ob im Stock darunter irgendwo etwas passiere.