Seite 15 Wahrheitsgehalt über die Äusserungen von C1___ gegenüber der Gutachterin zu. Das Gutachten habe die Aussagekompetenz und die sprachlichen Fähigkeiten von C1___ berücksichtigt. Auch die nachgewiesenen dissoziativen Zustände hätten sich auf die Aussagequalität, wie Detailreichtum, ausgewirkt. Der vom Beschuldigten heute als massiver Streit beschriebene Vorfall im Getränkehandel sei von C1___ als einfache Meinungsverschiedenheit beschrieben worden. Auch hinsichtlich der kriterienorientierten Analyse sei das Gutachten klar.