Im Ergebnis enthalte das Gutachten zu viele Mängel, Fehlüberlegungen und falsche Schlüsse. Die Staatsanwaltschaft weist im Untersuchungsverfahren darauf hin, das Gutachten vom 12. Mai 2015 werde den zu erwartenden Kriterien qualitativ und quantitativ gerecht und beantworte die relevanten Fragestellungen sorgfältig und unter Berücksichtigung aktueller Standards der Glaubhaftigkeitsbegutachtung. Vor Obergericht ergänzt die Staatsanwaltschaft, dass C1___ mit der Anzeigeerstattung alles verloren habe. Das sei ein unverhältnismässig hoher Preis, um ihre Anzeige mit einem lapidaren Streit im Getränkehandel zu erklären.