B 3/1.37, S. 8 unten; B 3/45). Sodann kann dem aussagepsychologischen Gutachten des forensischen Instituts Ostschweiz vom 12. Mai 2015 entnommen werden, dass Berichte über die schulpsychologische Abklärung von C1___ durch den Schulpsychologischen Dienst des Kantons St. Gallen aus den Jahren 2004, 2008 und 2010 existieren (act. B 3/1.38, S. 9); diese Dokumente befinden sich