Dem Bericht über die entwicklungspsychologische Abklärung des Forensischen Instituts Ostschweiz vom 12. Mai 2015, welcher im Rahmen des Glaubhaftigkeitsgutachtens erstellt wurde, kann entnommen werden, dass die Mutter von C1___ gegenüber der Gutachterin erwähnte, C1___ sei ab der 3. Klasse in der XY-Schule in die Psychotherapie gegangen (act. B 3/1.37, S. 6 unten). Weiter geht aus dem genannten Bericht hervor, dass K___, Psychologin und Psychotherapeutin am Ostschweizer Kinderspital St. Gallen, C1___ erst seit Ende Oktober 2013 bzw. seit deren Eintritt ins Schlupfhuus St. Gallen behandelte (act. B 3/1.37, S. 8 unten;