Könne kein entsprechender Bericht eingeholt werden, dann seien dies nicht bewiesene Behauptungen, die unberücksichtigt bleiben müssten. Es falle auf, dass die Gutachterin festhalte, dass der Beginn der Beziehung zwischen der Mutter und A___ zu einer „deutlichen Verringerung der Lebensqualität für C1___ in Form einer zu Hause auftretenden dissoziativen Symptomatik“ geführt habe.