- Dispositiv Ziff. 1 (Einstellung hinsichtlich des Vorwurfs der mehrfachen qualifizierten Tätlichkeiten zum Nachteil der Privatkläger 1 und 2 sowie des Vorwurfs der mehrfachen sexuellen Belästigung zum Nachteil des Privatklägers 2) - Dispositiv Ziff. 5 (Aushändigung sichergestellter Gegenstände an den Beschuldigten).