a) Mit Verfügung des Vorsitzenden vom 30. Mai 2017 wurden die Beweisanträge des Berufungsklägers vom 9. März 2017 abgelehnt (act. B 7). b) Die mündliche Hauptverhandlung fand am 7. November 2017 statt (act. B Auf die entsprechenden Ausführungen und Angaben in den in lit. a - e vorstehend angeführten Schriftstücken wird, soweit für die Beurteilung erforderlich, im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen einzugehen sein. Seite 10 Erwägungen des Gerichts