„1. Das Verfahren wird hinsichtlich des Vorwurfs der mehrfachen qualifizierten Tätlichkeiten zum Nachteil der Privatklägerin 1 (begangen im Zeitraum zwischen 27. Februar 2008 und 19. Oktober 2013) und hinsichtlich des Vorwurfs der mehrfachen qualifizierten Tätlichkeiten zum Nachteil des Privatklägers 2 (begangen im Zeitraum zwischen 27. Februar 2008 und 1. November 2013) sowie hinsichtlich des Vorwurfs der mehrfachen sexuellen Belästigung zum Nachteil des Privatklägers 2 (begangen im Zeitraum zwischen 27. Februar 2008 und 1. November 2013) eingestellt.