Mit Eingabe vom 13. April 2016 liess der Beschuldigte die Einholung eines Arztberichts beim zuständigen Psychiater oder Arzt bezüglich des psychischen Zustandes von C1___ im Zeitraum 2007 bis 2013, die Einholung der Absenzenliste von C1___ für das neunte Schuljahr bei deren damaligem Lehrer und eine Expertise zum aussagepsychologischen sowie zum entwicklungspsychologischen Gutachten beantragen (act. B 3/16A). Am 4. Mai 2016 verfügte der Vorsitzende die Einholung eines amtlichen Berichts bei der Schulleitung der Schule E___ (act. B 3/19). Die Schule E___ reichte am 10. Mai 2016 den Bericht ein (act.