Am 18. November 2015 erhob die Staatsanwaltschaft gegen den Beschuldigten beim Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden Anklage (act. B 3/9). Mit Verfügung des Einzelrichters des Kantonsgerichts vom 25. November 2015 wurde die Anklage zur Ergänzung an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen (act. B 3/1.47). Am 5. Januar 2016 fuhr der Beschuldigte in M___ mit einem Lieferwagen Toyota, SG XXXXX, mit mindestens 1.6 Gewichtspromille (act. B 3/2.16.2; N 3/2.16.8). Am 6. Januar 2016 lenkte der Beschuldigte in P___ dieses Motorfahrzeug trotz Entzugs des Führerausweises wiederum (act. B 3/2.16.2 und B 3/2.16.11).